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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

ACP Airplane and Car Polish / Inh. Sebastian Stölzel

Stand: 07.04.2021
 
Allen zwischen „ACP Airplane and Car Polish“ (im Nachfolgenden Dienstleister) und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:

 

§1 Gegenstand der Geschäftsbedingung

Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen, Pflegen und Aufbereiten von Luftfahrzeugen und Kraftfahrzeugen.
 

§2 Terminvereinbarungen

 a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich im gegenseitigen Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen.
b) Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage.
c) Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Luftfahrzeug- und Fahrzeugaufbereitung/-reinigung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen oder einen schriftlichen Auftrag zu erteilen.

 

§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung

 a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei Werktage vor diesem vereinbarten Termin dieser von einer Seite der Geschäftsparteien gekündigt wird.
b) Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.
c) Schadensersatzansprüche ergeben sich wohl aus §3a, nicht aber aus §3b.
d) Wenn kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins zum festgelegten Zeitpunkt vorliegt (siehe §3a), kann der Dienstleister eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des ausgemachten Preises, mindestens aber 10 % des ausgemachten Preises gegenüber dem Kunden / Auftraggeber geltend machen.

 

§4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

 a) Die Zahlungsbedingungen sind vom Kunden / Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung, Rechnung oder Quittung angegeben sind.
b) Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung vermerkt werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren.
c) Schriftliche Zahlungsvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar und setzen §4a und §4b außer Kraft.

 

§5 Reklamationen

 a) Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit bei Übergabe des Fahrzeuges geltend gemacht werden.
b) Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Luftfahrzeug- oder Fahrzeugaufbereitung/ -reinigung liegt und keine Mutwilligkeit vorliegt.
c) Bei berechtigten Reklamationen hat der Dienstleister für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.
d) Reklamationen sind unverzüglich schriftlich am Übergabeort vom Geschädigten im Beisein von Mitarbeitern des Dienstleisters vorzubringen.
e) Bei einer angebrachten Reklamation ist unverzüglich eine Bilddokumentation des beschädigten Gegenstands zu machen, da sonst die Reklamation ungültig ist.

 

§6 Haftung und Garantie

 a) Der Dienstleiser übernimmt die volle Haftung bei Schäden, die durch ihre Arbeit am Fahrzeug mutwillig oder durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug verursacht werden, außer §6b, §6c und §6d.
b) Bei Lackschäden die durch den Dienstleister verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., kann der Dienstleister und dessen Mitarbeiter nicht zur Verantwortung bzw. zu Schadensansprüchen herangezogen werden.
c) Bei beschädigten, defekten Luftfahrzeugen oder KFZ-Teilen wie z. B schadhaften Felgen, Aerodynamischen Teilen, Steuerung,  Antennen, Außenspiegeln, losem und schadhaften Interieur, Zubehör, das im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht war oder lose im Luftfahrzeug oder  Fahrzeug lag und das bei der Aufbereitung / Pflege verloren geht, bzw. beschädigt oder zerstört wird, wird nicht für Ausgleich gesorgt, siehe §5b.
d) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Hierzu muss der Kunde schriftlich in der Auftragsbestätigung informiert werden und akzeptiert mit der AGB diese möglichen  Schäden zu seiner Last.
e) Eine Haftung für Schäden, die vor der Luftfahrzeug- oder Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren und durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen, siehe §6b, §6c, §6d.
f) Der Dienstleister und seine Mitarbeiter übernehmen keine Garantie auf Erfolg von Arbeiten, die im Vorhinein schon an einem Erfolg zweifeln lassen. Über diesen Umstand wird der Kunde schon im Beratungsgespräch, spätestens bei der Abgabe der Auftragsbestätigung, unterrichtet.
g) Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Luftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motor- bzw. Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeuges.
h) Bei empfindlichen Elektrobauteilen wie z. B. Steuerungen, Alarmanlagen, Auto-HiFi-Anlagen, etc. ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Dienstleister zu melden und auf einen schriftlichen Vermerk zu bestehen, da sonst keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
i) Bei der Entfernung von Folien, Fahrzeugbeschriftungen, kann es zu Lackbeschädigungen kommen, u.a. abhängig von der abzulösenden Folie. Für diese eventuell entstehenden Beschädigungen übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung.

 

§7 Formalitäten und schriftliche Absicherung

 a) Bevor die Arbeit am Luftfahrzeug oder Kraftahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, sind vom Kunden Formulare gegenzuzeichnen. Zu diesen Formularen zählen die Auftragsbestätigung und eventuell die Schadensanzeige. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Dienstleisters, dessen Mitarbeitern, sowie ihrer Kundschaft.
b) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ggf. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.

 

§8 Preise/Pauschalpreise

  1. Die Preise richten sich nach dem vereinbarten und gewünschten Paket bzw. Zusatzpaket des Kunden. Individuelle Angebote von ACP richten sich nach dem Zustand des Fahrzeugs bei Vorabbesichtigungen (auf Wunsch des Kunden) oder bei Übergabe und vor Beginn der Reinigung des entsprechenden Fahrzeuges.


  2. b) Preisangaben auf Informationsunterlagen (Preislisten etc.) vom Dienstleister dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den tatsächlichen Preisen abweichen.
    c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
    d) Der Kunde / Auftraggeber akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.
    e) Bei starken Lackverwitterungen,  Lackoberflächenkratzern, Verschmutzungen wie z.B. Tierhaaren / -fäkalien, Flugrost, Industrieverschmutzungen, Teer, Farben, Polsterverschmutzungen etc. kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von den Pauschalpreisen oder eventuellen Angeboten.

 

§9 Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände

 Der Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für eine mögliche Beschädigung oder das Abhandenkommen von Gegenständen, die bei der Übergabe des Fahrzeugs zur Pflege / Aufbereitung im Fahrzeug verblieben sind. Alle beweglichen, persönlichen Gegenstände des Auftraggebers sind aus dem Fahrzeug zu entfernen. Die möglicherweise verbliebenen Gegenstände werden zusammengepackt und nach fertiger Pflege / Aufbereitung im Kofferraum des Fahrzeugs hinterlegt.

 §10 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit, soweit keine anderen Vereinbarungen zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurden.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.
c) Andere Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

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